Kontakt swedish translationPreise swedish translationProfil swedish translationzur Person swedish translationAGB swedish translationAbwicklung swedish translationReferenzen swedish translationWillkommen swedish translationImpressum swedish translation
   
 
   
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin

1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Swedish translation und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Swedish translation nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat Swedish translation rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber Swedish translation einen Korrekturabzug zu überlassen. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig Swedish translation zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten Swedish translation. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgeschickt werden, in eine allgemein gebräuchliche Version übersetzt. Wenn Sie die Verwendung einer spezifischen – insbesondere firmeneigenen – Terminologie wünschen, geben Sie dies bitte bei Auftragserteilung ausdrücklich an.

4. Mängelbeseitigung
Swedish translation behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5. Termine
Übersetzungen werden nach Vereinbarung erledigt. Kann Swedish translation einen vereinbarten Termin, insbesondere wegen unvorhergesehener Recherchen, nicht einhalten, so informiert sie den Auftraggeber unverzüglich. Erfolgt die Abgabe nicht fristgerecht und ist eine angemessene Nachfrist gesetzt und nicht eingehalten worden, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.

6. Haftung
Swedish translation haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bis zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Wird Swedish translation aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines am zu übersetzenden Text bestehenden Urheberrechtes in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Auftraggeber, Swedish translation in vollem Umfang von der Haftung freizustellen. Swedish translation haftet nicht für telefonisch erteilte Auskünfte. Für die Wiedergabe von Zahlen, Maßen, Einheiten und Formeln haftet Swedish translation nicht.

7. Berufsgeheimnis
Swedish translation verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

8. Vergütung
Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. Swedish translation hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Swedish translation kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Swedish translation. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Swedish translation behält sich ihre Urheberrecht vor.

10. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. (Stand: 31.01.2008)

   
 
 
Willkommen swedish translation zur Person swedish translation Profil swedish translation Referenzen swedish translation Abwicklung swedish translation Preise swedish translation Kontakt swedish translation AGB swedish translation Impressum swedish translation